Entgegen der Ankündigung "Reduzierter Sportbetrieb wieder möglich" verschiebt sich

die Öffnung der städtischen Hallen (u.a. Dreifelderhalle in Dornheim) auf noch unbestimmte Zeit.

Die Hallen werden heute 15.05.2020

definitiv NICHT von der Stadt Groß-Gerau

für den Sportbetrieb freigegeben.

Liebe Mitglieder,

wir freuen uns darüber, dass wir zwei Monate nach der Aussetzung des Sportbetriebes diesen unter Einhaltung der neuen Verhaltens- und Abstandsregeln sowie der Hygienevorschriften bis auf Weiteres ab sofort wieder freigeben können.

Ich verweise jedoch auf die dringende Einhaltung der Hinweise des Landessportbundes und der einzelnen Landesverbände, die entsprechende Empfehlungen für den Wiedereinstieg verfasst haben.

Die wesentlichen Punkte fasse ich hier noch einmal zusammen:

  1. Sämtliche Abstandsregeln sind auch weiterhin einzuhalten, damit ist nur kontaktloser Sport möglich. Jedes Hallendrittel darf nur von maximal zehn Sportlern gleichzeitig genutzt werden.
  2. Die Kabinen und Duschräume sind abzuschließen und dürfen nicht genutzt werden.
  3. Als Aufenthaltsraum für pausierende Sportler/innen bietet sich das Foyer an. Auch hier sind die Abstandsregeln einzuhalten. Auf eine Anbringung von Markierungen am Boden wird verzichtet und an die Vernunft der Sportler/innen appelliert. 
  4. Sämtliche Geräte müssen nach der Nutzung desinfiziert werden und wir als Verein tragen dafür Sorge, dass Desinfektionsmittel in ausreichender Menge zur Verfügung steht.
  5. Die Toiletten werden von der Stadt mit Desinfektionsmittel bestückt, diese sollten nach dem Toilettengang auch verwendet werden. 
  6. Wir dürfen die Halle nur durch den Haupteingang/Foyer betreten, beim Verlassen ist der hintere Kabineneingang bzw. -ausgang zu nutzen.
  7. Von Sport mit Kindern ist aktuell noch abzusehen, da die Gefahr besteht, dass Abstandsregeln nicht eingehalten werden.
  8. Diese Regelungen für die Dreifelderhalle gelten ab dem 15. Mai, davor ist von der Nutzung abzusehen.
  9. Der Sportbetrieb auf unseren vereinseigenen Liegenschaften (Tennisplatz, Kunstrasenplatz) ist aber sofort wieder möglich.
  10. Auch die Wanderabteilung darf, unter Einhaltung der allgemeinen Hygiene und Abstandsregeln, ab sofort wieder aktiv werden. 
  11. Für alle Übungsleiter/innen gilt, dass Anwesenheitslisten zu führen sind, damit Infektionsketten nachvollziehbar gemacht werden können.

Die Verantwortung für die Einhaltung der Regeln tragen die Abteilungsleiter/innen. Sämtliche Übungsleiter/innen sind aufgefordert, die Vorgaben mitzutragen und die Umsetzung zu gewährleisten. 

Der geschäftsführende Vorstand bedankt sich im Voraus für das Verständnis und die Einhaltung der umfangreichen Maßnahmen und Regeln.

Mit sportlichen Grüßen

Lars Monzheimer

  1. Vorsitzender SG Dornheim

Liebe Nutzer*innen von Turn-, Sport- und Gymnastikhallen sowie von Schulräumen,

wie Sie aus den Pressemeldungen der letzten Tage entnehmen können, überschlagen sich die Ereignisse täglich bis stündlich und es sind ständig neue Bewertungen der Lage erforderlich.

Das neuartige Coronavirus breitet sich in Deutschland weiter aus. Um eine Weiterverbreitung des Virus zu verhindern bzw. einzudämmen, hat sich der Kreis Groß-Gerau dazu entschlossen alle Turn-, Sport- und Gymnastikhallen sowie alle Schulen bzw. Schulräume auch für den Vereins- und Sondernutzungsbetrieb entsprechend den Vorgaben des Landes Hessen vorerst bis einschl. 19.04.2020 zu sperren.

Diese vorbeugende Maßnahme wird von der Kreisverwaltung je nach Lage auch fortgeschrieben, wir werden Sie weiter informieren.

Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf den bekannten Homepages über die aktuelle Lage!

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