Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung des Stimmrechts
2. Totenehrung
3. Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 21.05.2025
4. Ernennung der Ehrenmitglieder
5. Berichte der Geschäftsführenden Vorstands für das Geschäftsjahr 2025
- Rechenschaftsbericht des 1. Vorsitzenden
- Bericht der Geschäftsführerin
- Bericht des Rechners
6. Abstimmung über die Auszahlung einer Ehrenamtspauschale
7. Berichte der AbteilungsleiterInnen
8. Berichte der Kassenprüfer
9. Aussprache und Entlastung des Vorstands und des Rechners
10. Wahl eines Versammlungsleiters
11. Neuwahl lt. Satzung
- 2. Vorsitzende
- Geschäftsführer/in
- 2. Rechner
12. Bestätigung der AbteilungsleiterInnen
13. Neuwahl eines Kassenprüfers
14. Beschlussfassung über eine Beitragserhöhung
15. Satzungsänderung Paragrafen 18 und 21 (siehe anhängende Synopse)
16. Anträge (einzureichen bis zum 20.06.2026 beim 1. Vorsitzenden)
17. Verschiedenes
18. Schlusswort
Lars Monzheimer
1. Vorsitzender
Satzungsänderung SG Dornheim MGV 24.06.2026
Paragraf 18, Absatz 3 (Auflösung des Vereins) - alt:
Im Falle der Auflösung des Vereins oder Wegfall des steuerbegünstigten Zweckes
gemäß § 2 dieser Satzung fällt das Vermögen des Vereins, soweit es bestehende
Verbindlichkeiten übersteigt, der Stadt Groß-Gerau zur ausschließlichen
Verwendung im Stadtteil Dornheim, der Schule am Ort oder dem Landessportbund
zu und ist nur für die satzungsgemäßen Zwecke zu verwenden.
Paragraf 18, Absatz 3 (Auflösung des Vereins) – neu:
Im Falle der Auflösung des Vereins oder Wegfall des steuerbegünstigten Zweckes
gemäß § 2 dieser Satzung fällt das Vermögen des Vereins, soweit es bestehende
Verbindlichkeiten übersteigt, der Stadt Groß-Gerau zu, die es unmittelbar und
ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Stadtteil
Dornheim zu verwenden hat.
Paragraf 21 (Inkrafttreten der Satzung) – alt:
Die Satzung in der Neufassung wurde durch die Mitgliederversammlung vom
18.04.2013 beschlossen und ersetzt alle bisherigen Regelungen. Sie tritt mit ihrer
Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.
Paragraf 21 (Inkrafttreten der Satzung) – neu:
Die Satzung in der Neufassung wurde durch die Mitgliederversammlung vom
24.06.2026 beschlossen und ersetzt alle bisherigen Regelungen. Sie tritt mit ihrer
Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.




Mitgliederversammlungen der Abteilungen
Fußball 31.03.2026
Tennis 15.04.2026
Turnen + 16.04.2026
Tischtennis 24.04.2026
Badminton 30.04.2026
Tennis Saisonbeginn 26.04.2026
Trikottag 13.05.2026
Mitgliederversammlung Turnen Plus 2026
am 16.04.2026 um 20 Uhr im Sportcafe
Tagesordnung
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Berichte
a) Abteilungsleiterin
b) Kassiererin
3. Aussprache und Entlastung des Vorstands
4. Wahlen
a) Stellvertretende Abteilungsleitung
b) Rechnerin
5. Übungsleiter-Shirts
6. Ehrung
7. Anschaffungen
8. Termine 2026
a) Weihnachtsfeier
b) Abteilungsausflug
c) Sommerfest
d) Kinderfasching 2027
9. Sonstiges
Anträge müssen bis zum 02.04.2026 eingereicht werden.
Wiebke Schwierz
1.Vorsitzende Abteilung Turnen Plus
| Keine Termine |