Einladung zur ordentlichen Mitgliederversammlung

der Sportgemeinde 1886 Dornheim e.V. für das Geschäftsjahr 2025 

am Mittwoch, den 24. Juni 2026 um 20 Uhr im Nebenraum der Riedhalle

Tagesordnung

   1.          Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung des Stimmrechts

   2.          Totenehrung

   3.          Genehmigung des Protokolls der Sitzung vom 21.05.2025

   4.          Ernennung der Ehrenmitglieder 

   5.          Berichte der Geschäftsführenden Vorstands für das Geschäftsjahr 2025 

-        Rechenschaftsbericht des 1. Vorsitzenden

-        Bericht der Geschäftsführerin

-        Bericht des Rechners 

   6.          Abstimmung über die Auszahlung einer Ehrenamtspauschale

   7.          Berichte der AbteilungsleiterInnen

   8.          Berichte der Kassenprüfer

   9.          Aussprache und Entlastung des Vorstands und des Rechners

10.          Wahl eines Versammlungsleiters

11.          Neuwahl lt. Satzung 

-        2. Vorsitzende

-        Geschäftsführer/in

-        2. Rechner 

12.          Bestätigung der AbteilungsleiterInnen

13.          Neuwahl eines Kassenprüfers

14.          Beschlussfassung über eine Beitragserhöhung

15.          Satzungsänderung Paragrafen 18 und 21 (siehe anhängende Synopse)

16.          Anträge (einzureichen bis zum 20.06.2026 beim 1. Vorsitzenden)

17.          Verschiedenes

18.          Schlusswort

Lars Monzheimer

1. Vorsitzender

 

Satzungsänderung SG Dornheim MGV 24.06.2026

Paragraf 18, Absatz 3 (Auflösung des Vereins) - alt:

Im Falle der Auflösung des Vereins oder Wegfall des steuerbegünstigten Zweckes

gemäß § 2 dieser Satzung fällt das Vermögen des Vereins, soweit es bestehende

Verbindlichkeiten übersteigt, der Stadt Groß-Gerau zur ausschließlichen

Verwendung im Stadtteil Dornheim, der Schule am Ort oder dem Landessportbund

zu und ist nur für die satzungsgemäßen Zwecke zu verwenden. 

Paragraf 18, Absatz 3 (Auflösung des Vereins) – neu:

Im Falle der Auflösung des Vereins oder Wegfall des steuerbegünstigten Zweckes

gemäß § 2 dieser Satzung fällt das Vermögen des Vereins, soweit es bestehende

Verbindlichkeiten übersteigt, der Stadt Groß-Gerau zu, die es unmittelbar und

ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke im Stadtteil

Dornheim zu verwenden hat.

Paragraf 21 (Inkrafttreten der Satzung) – alt:

Die Satzung in der Neufassung wurde durch die Mitgliederversammlung vom

18.04.2013 beschlossen und ersetzt alle bisherigen Regelungen. Sie tritt mit ihrer

Eintragung ins Vereinsregister in Kraft. 

Paragraf 21 (Inkrafttreten der Satzung) – neu: 

Die Satzung in der Neufassung wurde durch die Mitgliederversammlung vom

24.06.2026 beschlossen und ersetzt alle bisherigen Regelungen. Sie tritt mit ihrer

Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.

 

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Mitgliederversammlungen der Abteilungen

Fußball           31.03.2026

Tennis            15.04.2026

Turnen +        16.04.2026

Tischtennis     24.04.2026

Badminton      30.04.2026

 

 

Tennis Saisonbeginn     26.04.2026

Trikottag                        13.05.2026

Mitgliederversammlung Turnen Plus 2026
am 16.04.2026 um 20 Uhr im Sportcafe
Tagesordnung
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
2. Berichte
    a) Abteilungsleiterin
    b) Kassiererin
3. Aussprache und Entlastung des Vorstands
4. Wahlen
    a) Stellvertretende Abteilungsleitung
    b) Rechnerin
5. Übungsleiter-Shirts
6. Ehrung
7. Anschaffungen
8. Termine 2026
    a) Weihnachtsfeier
    b) Abteilungsausflug
    c) Sommerfest
    d) Kinderfasching 2027
9. Sonstiges

Anträge müssen bis zum 02.04.2026 eingereicht werden.

Wiebke Schwierz
1.Vorsitzende Abteilung Turnen Plus

Termine

Keine Termine
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