Einladung zur außerordentlichen Mitgliederversammlung der Sportgemeinde Dornheim 1886 e.V.

Mittwoch, den 28. November 2018, 20.00 Uhr, in der Riedhalle Dornheim

Tagesordnung

1. Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit

2. Änderung der Satzung in folgenden Punkten:§ 7 C, Absatz 2: Erlöschen der Mitgliedschaft§ 10, Absatz 5: Einladung zur Mitgliederversammlung§ 20: Datenschutz, Persönlichkeitsrechte

3. Anträge (bitte bis 21.11.2018 beim 1. Vorsitzenden Lars Monzheimer, Rheinstraße 1einreichen)

4. Verschiedenes

Die Satzungsänderungen können vom im Zeitraum vom 14. bis 27. November bei Geschäfts-führerin Martina Heinius, Donaustraße 19, 64521 Groß-Gerau/Dornheim, nach vorheriger Vereinbarung unter Telefon 06152-54393, eingesehen werden

 

Synopse Satzungsänderungen 2018: 

Die Satzung der Sportgemeinde Dornheim soll in der außerordentlichen Mitgliederversammlung am 28. November 2018 in folgenden Punkten geändert werden: 

§ 7 C, Absatz 2: Erlöschen der Mitgliedschaft: 

Alt: Der freiwillige Austritt muss schriftlich dem Geschäftsführenden Vorstand gegenüber erklärt werden. Er ist nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende eines Kalenderjahres möglich. Ausnahmen davon können für zeitlich begrenzte Kursangebote gemacht werden. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar. 

Neu: Der freiwillige Austritt muss schriftlich dem Geschäftsführenden Vorstand gegenüber erklärt werden. Er ist nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Quartals möglich. Ausnahmen davon können für zeitlich begrenzte Kursangebote gemacht werden. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.  

§ 10, Absatz 5: Einladung zur Mitgliederversammlung: 

Alt: Die Einladung erfolgt durch den 1. Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle durch den stellvertretenden Vorsitzenden oder durch den Geschäftsführer durch Veröffentlichung in den „Dornheimer Nachrichten“ der Groß-Gerauer Wochenpost sowie auf der Internetpräsenz des Vereins (www.sg-dornheim.de). Ergänzend erfolgt die Verteilung der Einladung über die Abteilungsleiter per E-Mail an die Mitglieder. Bei der Einladung ist eine Frist von einer Woche einzuhalten. Anträge und/oder Ergänzungen zur Tagesordnung sind bis zum in der Einladung genannten Termin dem Geschäftsführenden Vorstand schriftlich einzureichen. 

Neu: Die Einladung erfolgt durch den 1. Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle durch den stellvertretenden Vorsitzenden oder durch den Geschäftsführer durch Veröffentlichung im Groß-Gerauer ECHO sowie auf der Internetpräsenz des Vereins (www.sg-dornheim.de). Ergänzend erfolgt die Verteilung der Einladung über die Abteilungsleiter per E-Mail an die Mitglieder. Bei der Einladung ist eine Frist von einer Woche einzuhalten. Anträge und/oder Ergänzungen zur Tagesordnung sind bis zum in der Einladung genannten Termin dem Geschäftsführenden Vorstand schriftlich einzureichen.  

§ 20: Datenschutz, Persönlichkeitsrechte:

  Alt:

  (1) Der Verein verarbeitet zur Erfüllung der in dieser Satzung definierten Aufgaben und  Zwecke des Vereins personenbezogene Daten und Daten über persönliche und sachbezogene Verhältnisse seiner Mitglieder. Diese Daten werden darüber hinaus gespeichert, übermittelt und verändert.

(2) Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder der - Speicherung - Bearbeitung und Verarbeitung - Übermittlung ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen der Erfüllung der Aufgaben und Zwecke des Vereins zu. Eine anderweitige Datenverwendung (beispielsweise Datenverkauf) ist nicht statthaft.

(3) Jedes Mitglied hat das Recht auf - Auskunft über seine gespeicherten Daten - Berichtigung seiner gespeicherten Daten im Falle der Unrichtigkeit - Sperrung seiner Daten - Löschung seiner Daten

(4) Durch ihre Mitgliedschaft und die damit verbundene Anerkennung dieser Satzung stimmen die Mitglieder weiter der Veröffentlichung von Bildern und Namen in Print- und Telemedien sowie elektronischen Medien zu. 

Neu: 

(1) Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein seine Adresse, sein Geburtsdatum, Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse und seine Bankverbindung auf. Diese Informationen werden in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt. Vorstandsmitglieder des Vereins sind im Rahmen geltender Beschlüsse des Vorstandes befugt personenbezogene Daten des Mitglieds ausschließlich und alleine für Vereinszwecke auf privaten passwortgeschützten PCs zu verarbeiten. Das Mitglied stimmt dieser Art und Weise der Verarbeitung durch seine Mitgliedschaft im Verein zu. Diese Zustimmung ist jederzeit widerruflich durch schriftlichen Widerruf an den Vorstand. Sonstige Informationen und Informationen über Nichtmitglieder werden von dem Verein grundsätzlich intern nur verarbeitet, wenn sie zur Förderung des Vereinszweckes nützlich sind (z.B. Speicherung von Telefonnummern einzelner Mitglieder) und keine Anhaltspunkte bestehen, dass die betroffene Person ein schutzwürdiges Interesse hat, das der Verarbeitung entgegensteht.

(2) Als Mitglied der Hessischen Sportverbände sowie des Landessportbundes Hessen, ist der Verein verpflichtet, die Anzahl seine Mitglieder, unterteilt nach den Abteilungen sowie nach Alter und Geschlecht, an den Landessportbund Hessen (lsb) im Rahmen der jährlichen Bestandserhebung zu melden. Zudem ist es erforderlich, im Rahmen der Bezuschussungsreglung, die Übungsleiter unter Vorlage ihrer gültigen Lizenz mit Name, Geburtsdatum, Adresse und Lizenz-Nummer an den Landessportbund Hessen zu melden. Weiterhin erfolgt eine Meldung an den Landessportbund Hessen von Mitgliedern mit besonderen Aufgaben (z.B. Vorstandsmitglieder) zusätzlich mit der Bezeichnung ihrer Funktion im Verein.

(3) Der Verein informiert über Print- und Telemedien sowie sozialen Medien und auf seiner Homepage www.sg-dornheim.de regelmäßig über besondere Ereignisse. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. Im Falle des Widerspruches unterbleiben in Bezug auf das widersprechende Mitglied weitere Veröffentlichungen. Personenbezogene Daten des widersprechenden Mitglieds werden von der Homepage des Vereins entfernt. Der Verein (Vorstand) benachrichtigt unverzüglich die Funktionsträger des Vereins von dem Widerspruch des Mitgliedes.

(4) Der Vorstand macht besondere Ereignisse des Vereinslebens, insbesondere die Jubiläen der langjährigen Mitglieder oder Mitglieder mit besonderen Verdiensten, öffentlich unter Angabe des Namens bekannt. Das einzelne Mitglied kann jederzeit gegenüber dem Vorstand einer solchen Veröffentlichung widersprechen. lm Falle des Widerspruches unterbleibt in Bezug auf das widersprechende Mitglied eine weitere Veröffentlichung auf den unter (3) genannten Plattformen. 

(5) Beim Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds werden die personenbezogenen Daten des Mitglieds archiviert. Personenbezogene Daten des austretenden Mitglieds, die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt. (6) Das Mitglied hat das Recht auf Auskunft des Vereins über seine gespeicherten Daten sowie auf deren Berichtigung und Löschung. Dieses bezieht sich auch auf eine Einschränkung der Datenverarbeitung oder ein Widerspruch gegen eine Datenübermittlung. Eine entsprechende Anfrage ist per Textform an den Vorstand zu stellen.  

 

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